Energieausweise (Energiepass)

  • Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)

  • Gesetzliche Pflicht bei Neubauten, Vermietung und Immobilienverkauf

  • Der Energieausweis hilft Käufern und Mietern abzuschätzen, welche Energiekosten auf sie zukommen. Eigentümern liefert der Energieausweis Informationen über Einsparpotenziale auch der selbst genutzten Immobilie und kann den Einstieg in die energetische Sanierung erleichtern.

  • Verbrauchsbasierter Energieausweis (Energiepass):

    • mit 5 oder mehr Wohnungen oder

    • Häuser die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben oder

    • Häuser die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.

    • Basiert auf dem Energieverbrauch der letzten 3 Jahre.

    • Der Verbrauchsausweis (Verbrauchspass) hat nur wenig Aussagekraft über die energetische Qualität einer Immobilie

  • Energiebedarfsausweis für Wohngebäude (Energiepass):

    • Wohngebäude mit vier oder weniger Wohneinheiten, sofern diese die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 nicht erfüllen.

    • Unabhängig vom Nutzerverhalten aus Daten zu Bauweise, Heizungsanlage und anderen relevanten Faktoren berechnet. Der Energiebedarfsausweis ist somit viel fundierter und daher viel aussagekräftiger als ein Verbrauchs-ausweis (Verbrauchspass) für eine Immobilie.

    • Beim Immobilienverkauf ist immer der Energiebedarfsausweis zu empfehlen.

  • Energieverbrauchsausweis für Nichtwohngebäude (Energiepass):

    • Erstelle Energieverbrauchsausweis für kleinere und mittlere Handwerks-betriebe und Unternehmen

  • Der Energieausweis ist gültig für 10 Jahre ab Ausstellungsdatum.

  • Baudenkmäler und Gebäude mit Ensembleschutz sind vom Energieausweis befreit.

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